Begleithundeausbildung

Die Begleithundeausbildung dient vor allem einem Ziel - dem Bestreben, auf positive Weise Hund und Mensch als ein stabiles Team zusammenzuführen. Somit ist sie die Grundlage für jede weitere Arbeit mit dem Vierbeiner. Diese Tatsache gilt unabhängig davon, ob es Ihnen ausschließlich darum geht, einen familientauglichen Gefährten an Ihrer Seite zu haben, oder ob Sie sich auch weiterhin hundesportlich betätigen möchten.
Unser Verein bietet Ihnen - unter kompetenter Anleitung - die Möglichkeit, Ihren Hund in positiv motivierender Weise zu erziehen. So lernt er in der Begleithundeausbildung, sich seinem Hundeführer unterzuordnen bzw. ihm freudig und gehorsam zu folgen. Die Ausbilder trainieren mit dem jeweiligen Hund-Mensch-Team einzeln oder aber im Rahmen der Gruppenarbeit. Hier lernt der Hund, sich auch unter Ablenkung auf seinen Menschen zu konzentrieren.

Das Ablegen der Begleithundprüfung ist nicht nur Resultat und erfolgreicher Abschluss aller Bemühungen, sondern Pflicht für diejenigen, die sich weiterhin im Hundesport betätigen und dort vorankommen möchten.  Besteht die Absicht, eine Prüfung abzulegen, muss der Hund mindestens fünfzehn Monate alt sein.

Die Prüfung wird durch folgende Elemente bestimmt:

  • die Unbefangenheit des Hundes
  • die Sachkunde des Hundeführers
  • den Gehorsam des Hundes auf dem Hundeplatz
  • den Gehorsam in der Öffentlichkeit (so genannter "Straßenteil")

Weitere Informationen erhalten Sie im persönlichen Gespräch mit unseren Ausbildern bzw. erfahrenen Hundesportlern. 

Ausbildungszweig Fährtenarbeit  

Die Fährtenarbeit ist eine der wichtigsten und anspruchvollsten Disziplinen des Hundesports und nimmt daher im Rahmen unserer Trainingsarbeit einen bedeutenden Platz ein.
Hunde gehören zu den Tieren, die sich hauptsächlich am Geruch orientieren. Im Vergleich zum Menschen und auf Grund der Beschaffenheit ihrer Nase bzw. deren Schleimhäute wächst das Riechvermögen des Hundes ins Unermessliche. Auch hat das Riechzentrum im Gehirn, welches verschiedene Gerüche differenzieren kann, beim Hund einen höheren Anteil an Gehirnsubstanz als beim Menschen.
Doch nicht allein die Tatsache, dass der Hund immer und in jeder Hinsicht die Nase vorn hat, entscheidet über die erfolgreiche Fährtenarbeit des Hund-Mensch-Teams. Es geht vor allem darum, dass der Vierbeiner art- und wesensgerecht auf richtige Weise geführt und gefördert wird.
 

Im Hundesport vollzieht sich die Fährtensuche folgendermaßen:
Der Fährtenleger tritt am gekennzeichneten Fährtenbeginn den so genannten Abgang und dann eine gerade Spur. Durch Tritte des Fährtenlegers wird die Bodenoberfläche von Wiese und Acker, fast unsichtbar, verletzt. Zertretene Pflanzenteile, Erdkrumen, Kleintiere und Mikroben sowie Abrieb der Schuhsohlen, winzige Hautpartikel und Kleidungsfasern bilden schon nach kurzer Zeit eine ganz spezifische Geruchsmischung, die der intensiv suchende Hund differenzieren und Schritt für Schritt als „seine“ Fährte erkennen kann – vorausgesetzt, dass ihn der Hundeführer entsprechend ausgebildet hat. Will dieser seiner Rolle als Ausbilder voll gerecht werden, muss er sich entsprechende Kenntnisse aneignen und auf lernpsychologisch richtige Weise das Triebverhalten des Hundes mit der Suchaufgabe in Einklang bringen. Leichter gesagt als getan - jeder Anfänger im Bereich der Fährtenarbeit wird schnell erkennen, dass viel Fleiß, Geduld und kontinuierliches Üben erforderlich sind, bis sich erste Erfolge einstellen.

Im weiteren Verlauf der Fährtenausbildung wird die Anfangsstrecke schrittweise verlängert und als neue Schwierigkeit der erste Winkel gelegt. Auch hier hilft jetzt nur regelmäßiges Üben weiter, vor allem dann, wenn es darum geht, das Verweisen eines Gegenstandes zu erlernen. Während des  Trainings  stehen Ihnen unsere Ausbilder und erfahrenen Hundesportler mit Rat und Tat zu Seite - und Sie lernen alle weiteren Herausforderungen dieses interessanten Ausbildungszweiges kennen.
Auch im Bereich der Fährtenarbeit können, als lohnendes Ziel und Ergebnis des sportlichen Erfolges, verschieden Prüfungsdisziplinen absolviert werden. 

Vielseitigkeitssport (IPO-Bereich) 

Einer der ursprünglichsten Instinkte des Hundes ist das Bewachen und Beschützen seines Menschen und des eigenen Heims. Diese natürliche Verhaltensweise (Wehrtrieb) zeigt auch ein nicht ausgebildeter bzw. sportlich geführter Hund. Wer von uns war noch niemals in der Situation: Der ruhigste Vierbeiner wurde zur „reißenden Bestie“, als es darum ging, einen vermeintlichen Angreifer bzw. Einbrecher abzuwehren. Und wir standen entweder hilflos daneben oder waren hektisch bemüht, unseren „Helden“ - unter Aufbietung aller Kräfte – in den Gehorsam zu bringen.
Was einmal als Polizeihund–Prüfung zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts begann und zunächst auch in den Vereinen der Gebrauchshunderassen über Jahrzehnte hin sehr wirklichkeitsnah gepflegt wurde, hat sich längst zu einer vielseitig-sportlichen Disziplin weiterentwickelt. Im Januar 2012 wurden im VDH die entsprechende Prüfung von VPG  in "Internationale Gebrauchshundprüfung - IPO" umbenannt.

Diese beinhaltet drei Bereiche: 

  • die Fährtenarbeit
  • die Unterordnung (Gehorsam des Hundes)
  • den Schutzdienst.

Mensch und Hund bilden ein untrennbares Team, in dem der Mensch die Führung übernimmt und der voll im Gehorsam stehende Hund überwiegend die körperliche Leistung erbringt.

Werden in diesem Ausbildungsbereich Prüfungen abgelegt (IPO: Internationale Gebrauchshundprüfung), ist das gesamte Verhaltensspektrum des Hundes gefordert. Nicht nur die Leistungsfähigkeit der Nase und die Konzentrationsfähigkeit des Hundes in der Fährtenarbeit werden geprüft, sondern - im Bereich der Unterordnung - sein Gehorsam und die Führigkeit, die Intelligenz und sein Sozialverhalten. Und obwohl die dritte Disziplin dieses  Ausbildungszweiges, der Schutzdienst, nur einen relativ kleinen Raum einnimmt, ist er immer wieder Gegenstand öffentlicher  Diskussionen.  
So geht es vor allem um die Frage, ob eine Privatperson überhaupt einen Schutzhund ausbilden sollte. Und wird dabei der Hund etwa auf den Menschen abgerichtet?  In diesem sportlichen Bereich kommt neben dem Hundeführer noch eine weitere Person auf den Übungsplatz – der Schutzdiensthelfer, sorgfältig ausgebildet, mit besonderem Schutzanzug und einem verstärkten, dick gepolsterten Ärmel. Und nur um diesen geht es dem Hund, nur der Ärmel ist zulässiges Beißobjekt, während der Mensch im Rahmen dieser aktionsreichen sportlichen Disziplin tabu ist und niemals vom Hund angegriffen werden darf. Dass sich die Ausbildung unserer Sporthunde diesbezüglich grundlegend von der Polizei- und Diensthundeausbildung unterscheidet, sollte an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben. 
Im Schutzdienst kommen – unter Regie des verantwortungsvoll handelnden Menschen – die natürlichen Triebe des im Gehorsam stehenden  Hundes zum Einsatz. Im Rahmen von Prüfungen nehmen die Gehorsams-Übungen einen so hohen Stellenwert ein, dass kein Hund bestehen kann, der hierbei Unzulänglichkeiten zeigt und versagt. Mit anderen Worten: Will man sich im Bereich des Vielseitigkeits-Hundesports betätigen, muss man in erster Linie mit seinem Vierbeiner die „Hohe Schule“ der Unterordnung absolvieren – wird hier nicht konsequent gearbeitet,  sollten Mensch und Hund von diesem Ausbildungszweig Abstand nehmen. Bringen die Beteiligten  entsprechende  charakterliche und sportliche  Voraussetzungen mit, ist der Schutzdienst als Disziplin des Vielseitigkeits-Sports sehr gut dazu geeignet, unsere Hunde körperlich und geistig auszulasten. 

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